Kooperation – Know-how teilen

Zur Realisierung von Investitionen, die auch außerhalb des kommunalen Haushaltes erfolgen können, bietet sich die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft an.

In der Regel wird diese Gesellschaft durch die Kommune bzw. den Industriebetrieb geführt. Mit diesem privatrechtlich organisierten Unternehmen schließen Sie einen Ver-/Entsorgungsvertrag ab. Die vertragliche Verpflichtung kann von der Gesellschaft selbst oder auch durch Fremdvergabe an einen Dritten erfüllt werden.

Unsere Referenzen

Kooperationsmodelle

Erfahren Sie mehr über unsere erfolgreichen Kooperationen mit Kommunen und Industrie in den Bereichen Trinkwasser und Abwasser.